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Samstag, 28. September 2013

Aus-gehungert auf dem Weg zum Bundesverfassungsgereicht


Die folgende Pressemeldung wird hier unverändert veröffentlicht. Bereits in den vergangenen Monaten hatte ich einige Pressemeldungen zu diesem Fall veröffentlicht. Sie können auf diesem Blog nachgelesen werden. Friedo Stucke

Nach einer erneuten Sanktion, die am 1.August 2013 über Ralph Boes verhängt wurde, hat dieser erneut öffentlich vorgelebt, dass die Sanktionen sehr wohl bis zum Hunger führen. Nach über 50 Tagen ist die Lage um Ralph Boes so besorgniserregend geworden, dass nun mehrere Menschen begonnen haben, Darlehen an das Jobcenter Berlin-Mitte zu überweisen. Sie fordern das Jobcenter auf, im Namen der Allgemeinheit das Geld umgehend an den mittellosen Ralph Boes weiterzuleiten. Wird das Jobcenter selbst diese Gelder vorenthalten?
Die Arbeit von Ralph Boes, die Verfassungswidrigkeit des Hartz-IV-Systems öffentlich anzuklagen, begann mit seinem Brandbrief im Juni 2011. Immer wieder zog er seit dem bewusst und willentlich Sanktionen auf sich. Er braucht sie, um mittels ihrer zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe klagen zu können. Zweitens soll öffentlich klar gezeigt werden, zu welch drastischen Mitteln unser so genannter Sozialstaat greift, um seine Forderungen durchzusetzen. Wie weit ist der Staat bereit zu gehen, um Menschen in den Niedriglohnsektor und in sinnlose Beschäftigungsmaßnahmen zu zwingen? Die diesmalige Sanktion betrifft nicht nur den Lebensunterhalt, sondern auch Kosten für Unterkunft, Heizung und Krankenkasse.
Inzwischen wurde beim Sozialgericht Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt. Damit wäre die Sanktion bis zur richterlichen Klärung ihrer Gültigkeit aufgehoben worden. Doch diese aufschiebende Wirkung wurde abgelehnt.
Hilfsbedürftigkeit oder Mittellosigkeit sind heute kein hinreichendes Kriterium mehr, um staatliche Unterstützung zu erhalten. In erster Linie zählt die menschenrechts- wie verfassungswidrige Unterwerfung unter eine unzeitgemäße Vollbeschäftigungsdoktrin! Die Darlehensanweisungen an das Jobcenter sind ein Aufruf, sich wieder an die Fürsorgepflicht zu erinnern und dieser bedingungslos nachzukommen.
Ralph Boes ist nach über 50 Tagen der Mittellosigkeit nicht mehr Handlungsfähig. Er steht am Scheideweg. Das Jobcenter wird die Darlehen vermutlich nicht weiterleiten. Herr Boes könnte verhungern und es würde kaum mehr als ein Achselzucken in der Politik bewirken.
Doch damit noch nicht genug! Das Jobcenter hat vor wenigen Tagen die nächste 100% Sanktion ausgesprochen. Es sei zu erwarten, dass Herr Boes seinen Pflichten auch in Zukunft nicht nachkommen wird. Wohin soll das führen?
Um die Klage zum Bundesverfassungsgereicht aufrecht zu erhalten, muss Ralph Boes leben. Auf  Drängen der Aktivistengruppe hat er seit Kurzem angefangen, wieder Nahrung anzunehmen, wenn sie von Freunden gegeben wurde. Ohne Solidarität wäre Ralph Boes bald Geschichte. Wir danken den Darlehensgebern für ihre Zivilcourage.
Diana Aman

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