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Sonntag, 3. Februar 2013

Trinkwasserrechteregulierung Europa


(Wanna) Mit der neuen Regelung der Rechte über Trinkwasser in Europa sind weitreichende Veränderungen zu erwarten. Ein Gut aus der Natur, das Niemandem besonders gehört, kann nicht produziert werden. Dadurch entstehen komplexe Rechtsverordnungen.
Angenommen die Privatisierung der Trinkwasserversorgung würde sich durchsetzen, und davon muss man wohl nach Portugal in allen europäischen Staaten ausgehen, dann muss auch geregelt werden, wo und wie die privaten Versorger das nasse Gut produzieren. Wasser ist dann kein Allgemeingut mehr. Da Wasser nicht produziert werden kann, eine bestimmte Menge Wasser befindet sich immer im physikalischen Kreislauf, ist es notwendig die Verfügbarkeit von Wasser zu regeln. Ich stelle es mir so vor: Der Niederschlag in jeder denkbaren Form muss den privaten Versorgern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dies ist natürlich eine Bringschuld. Hausbesitzer müssen dafür sorgen, dass ihr Oberflächenwasser nicht im Boden versickern kann, sondern durch die Kanalisation den privaten Versorgern zugeführt wird. Schnee und Eis müssen vor Ort eingeschmolzen werden. Um die Niederschläge aufzufangen können sie z.B. ihren Garten betonieren und äquivalent zur Dachabdichtung versiegeln. Zur Bewässerung ihrer Topfpflanzen können sie dann im Gegenzug Trinkwasser der Versorger beziehen. Wasser, das durch Kochen von Tee, Kaffee und anderen Heißgetränken sowie bei der Zubereitung von gegarten Speisen verdampft ,muss durch Kondensierungsschirme aufgefangen und abgeleitet werden. Die Klärung von Schmutzwasser obliegt selbstverständlich beim Verursacher. Jeder Bundesbürger, der in welcher Form auch immer, trinkbares Wasser verunreinigt muss eine ausreichend leistungsstarke Kläranlage betreiben. Ein gutes Mittel die Eigenverantwortlichkeit der Bürger für ihre Umwelt zu stärken!?!? Spucke, Schweiss und Tränen, der Trauer oder Freude (die dann wohl kaum noch zu erwarten ist), sowie Rotz aus der Nase sind mit geeigneten Textilien aufzufangen und durch Verdampfung und Klärung durch die eigenen Kläranlage gereinigt abzugeben. Das könnte das Ende von Papiertaschentüchern sein. Regenschirme werden verboten, weil sie das Wasser nur auf einen Umweg zum privaten Versorger leiten.
Öffentliche Brunnen werden abgeschaltet, Regenwassersammelanlagen, wie sie in jüngerer Vergangenheit zunehmend häufig gebaut wurden, müssen dann still gelegt werden. Die Rückhaltung durch Bunkerung von Trinkwasser durch Kanisterisierung in Behältern mit mehr als 0,5 Liter Fassungsvermögen wird verboten, und kann mit Freiheitsentzug geahndet werden. Der Eigenverbrauch wird nur dann genehmigt wenn der Verbraucher ein gewerblicher privater Versorger ist.
Über die Qualität muss dann nicht mehr diskutiert werden. Denn wenn private Unternehmen zum Zuge kommen gilt sowieso das Motto „sauf oder stirb“. Das triff natürlich vor allem diejenigen die nicht in der Lage sind den 4-fachen Preis für Wasser zu zahlen. Die Neuregulierung mit Privatisierungsdruck aus Europa ist ein weiteres Armutszeugnis der Europäischen Einheit. Es ist eine subtile Wirtschaftsförderung obwohl dafür kein Bedarf besteht. Es sei denn Raffgier könne ein Bedarf sein.

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